BWL (Fach) / Sanierung und Restrukturierung - Definitionen (Lektion)

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Die SA legt fest, nach welchen sozialen Kriterien die MA ausgewählt wurden, die von einer Kündigung betroffen sind. Letztlich gilt bei der SA immer, dass derjenige MA, der unter sozialen Gesichtspunkten am stärksten von der Kündigung betroffen wäre, zuletzt gekündigt wird. Nur dann ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt.

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