BWL (Fach) / Sanierung und Restrukturierung - Definitionen (Lektion)

Vorderseite Rangrücktrittserklärung:
Rückseite

Vertragliche Vereinbarung zw. Gesellschaft und Gläubiger dahingehend, dass Gläubiger die

Geltendmachung seiner Forderung bis zur Sanierung der Gesellschafft zurückstellt, d.h. ohne

sie zu verlieren.

Ziel ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit i.S.d. §19 InsO zu vermeiden.

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