BWL (Fach) / Sanierung und Restrukturierung - Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Rangrücktrittserklärung:
Rückseite
Vertragliche Vereinbarung zw. Gesellschaft und Gläubiger dahingehend, dass Gläubiger die
Geltendmachung seiner Forderung bis zur Sanierung der Gesellschafft zurückstellt, d.h. ohne
sie zu verlieren.
Ziel ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit i.S.d. §19 InsO zu vermeiden.
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