BWL (Fach) / Sanierung und Restrukturierung - Definitionen (Lektion)

Vorderseite Insolvenzplanverfahren
Rückseite

Im Ins.planverfahren wird nach Vorschlag des Verwalters oder eines Schuldners ein anderes

als das reguläre Verfahren (Zerschlagung, übertragende Sanierung) durchgeführt, weil dadurch

wirtschaftlich bessere Lösungen zu finden sind. Die wichtigsten Entscheidungen werden von den Gläubigern getroffen. Beim Ins.planverfahren wird das Unternehmen erhalten.

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