BWL (Fach) / Sanierung und Restrukturierung - Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Insolvenzplanverfahren
Rückseite
Im Ins.planverfahren wird nach Vorschlag des Verwalters oder eines Schuldners ein anderes
als das reguläre Verfahren (Zerschlagung, übertragende Sanierung) durchgeführt, weil dadurch
wirtschaftlich bessere Lösungen zu finden sind. Die wichtigsten Entscheidungen werden von den Gläubigern getroffen. Beim Ins.planverfahren wird das Unternehmen erhalten.
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