BWL (Fach) / Sanierung und Restrukturierung - Definitionen (Lektion)

Vorderseite Hinreichende Masse
Rückseite

ist die Voraussetzung zur Eröffnung des Ins.verfahrens.

Hinreichende Masse liegt vor, wenn durch die Ins.masse (§35 InsO) die Kosten für das Gericht und das Ins.verfahren gedeckt werden können.

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