BWL (Fach) / Sanierung und Restrukturierung - Definitionen (Lektion)

Vorderseite Betriebsbedingte Kündigung
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Eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne des § 1 KSchG setzt in erster Linie ein betriebliches Erfordernis voraus. Ein solches betriebliches Erfordernis kann sich aus innerbetrieblichen (z.B. Rationalisierungsmaßnahmen) oder außerbetrieblichen (z.B. starker Umsatzrückgang) Umständen ergeben.

Wichtig ist, dass der Kausalzusammenhang zwischen dem außerbetrieblichen Umstand und dem Wegfall des Arbeitsplatzes vom Arbeitgeber dargelegt wird. Außerdem muss das betriebliche Erfordernis im Rahmen der Verhältnismäßigkeit dringend sein. Um die Dringlichkeit feststellen zu können, ist zu prüfen, ob die betriebliche Notwendigkeit der Maßnahme durch weniger belastende Mittel (z.B. Überstundenabbau) als durch eine betriebsbedingte Kündigung erreicht werden kann.

Sind die bisher genannten Voraussetzungen erfüllt, ist im Rahmen einer Sozialauswahl zu ermitteln, welchem Arbeitnehmer gekündigt werden kann.

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