Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 237 (Lektion)

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Vorderseite § 15a EStG Formulierung
Rückseite

Gem. § 15a (1) S. 1 EStG darf der Kommanditist Verluste weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkinftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives KapKonto entsteht oder sich erhöht.

Auch ein Abzug gem. § 10d EStG ist ausgeschlossen.

Der verrechenbare Verlust vermindert die dem Kommanditisten zuzurechnenden Gewinnanteile aus der KG in den folgenden WJ..

Es sind die Haftungsverhältnisse am Schluss des WJ. maßgebend (Stichtagsprinzip).

Der verrechenbare Verlust ist gesondert festzustellen, § 15a (4) S. 1 EStG.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.