Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 237 (Lektion)

Vorderseite § 15a EStG beschränkter Verlustabzug Komplementär ändert zum 01.04. seine Rechtsstellung vom Komplementär zum Kommanditisten. Beurteilung?
Rückseite

Wird unterjährig die Rechtsstellung gewechselt, wird für das gesamt Jahr von der beschränkten Haftung als Kommanditist i.S.v. § 15a ausgegangen.

Entscheident ist die Rechsstellung zum Stichtag, also dem 31.12..

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