Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 237 (Lektion)
Vorderseite
Gewinn
Wann sind Gewinne gem. §§ 16, 17, 23 realisiert?
Rückseite
§ 16: Entstehung im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten
§ 17: Entstehung im Zeitpunkt der Veräußerung, also auch bei Stundung, kein Zuflissprinzip
§ 23: Zuflussprinzip, für Frist gilt das obligatorische Geschäft (Datum Kaufvertrag)
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.