Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 237 (Lektion)

Vorderseite Gewinn Wann sind Gewinne gem. §§ 16, 17, 23 realisiert?
Rückseite

§ 16: Entstehung im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten

§ 17: Entstehung im Zeitpunkt der Veräußerung, also auch bei Stundung, kein Zuflissprinzip

§ 23: Zuflussprinzip, für Frist gilt das obligatorische Geschäft (Datum Kaufvertrag)

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.