Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 237 (Lektion)
Vorderseite
§ 23 ESTG
Fußgängerpunkt
Rückseite
Der erzielte Gewinn bleibt nicht steuerfrei, da er nicht weniger als 600€ beträgt, § 23 (3) S. 5 EStG.
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