Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 237 (Lektion)

Vorderseite § 23 ESTG Fußgängerpunkt
Rückseite

Der erzielte Gewinn bleibt nicht steuerfrei, da er nicht weniger als 600€ beträgt, § 23 (3) S. 5 EStG.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.