Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 237 (Lektion)
Vorderseite
Zinsaufwand für Darlehen nach Verkauf des Mietshauses
3 Möglichkeiten
Rückseite
1. Tilgung des Darlehens, somit fallen keine Zinsen an
2. Zinsaufwand zur Finanzierung von AK/HK der nach Beendigung der V+V anfällt ist nicht als WK abzugsfähig
3. Schuldzinsen zur Finanzierung von WK sind auch nach Beendigung der V+V als WK zu berücksichtigen, egal ob ein Kaufpreis zur Tilgung ausgereicht hätte.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.