Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 237 (Lektion)

Vorderseite Zinsaufwand für Darlehen nach Verkauf des Mietshauses 3 Möglichkeiten
Rückseite

1. Tilgung des Darlehens, somit fallen keine Zinsen an

2. Zinsaufwand zur Finanzierung von AK/HK der nach Beendigung der V+V anfällt ist nicht als WK abzugsfähig

3. Schuldzinsen zur Finanzierung von WK sind auch nach Beendigung der V+V als WK zu berücksichtigen, egal ob ein Kaufpreis zur Tilgung ausgereicht hätte.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.