Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 237 (Lektion)

Vorderseite Darlehen Mietshaus Das Mietshaus wird verkauft, der Erlös aber nicht zur Tilgung verwendet sondern zinsbringend angelegt. Beurteilung?
Rückseite

Das ursprünglich zur Finanzierung des Hauses aufgenommene Darlehen steht durch die Anlage in einem Zusammenhang zu den Zinseinkünften.

Grds. Abzug der WK gem. § 9 (1) S. 3 Nr. 1 EStG, aber gem. § 20 (9) S. 1 EStG ist der Abzug der tatsächlich WK ausgeschlossen.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.