Unternehmensführung (Fach) / Wfw (Lektion)
Vorderseite
Voraussetzungen für die Einrichtung zur Durchführung der betrieblichen Ausbildung.
Rückseite
1. Eignung der Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG) Eignung von Ausbildern (§ 28 BBiG) Persönliche Eignung (§ 30 BBiG) Beachten der gesetzlichen Vorgaben für die Planung, Durchführung u. Kontrolle der betrieblichen Ausbildung
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