Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 5 243 (Lektion)

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Vorderseite Private Darlehensgewährung Behandlung der Zinserträge?
Rückseite

1. Die Zinserträge aus dem gewährten Darlehen gehören zu den Einnahmen gem. § 20 (1) Nr. 7 EStG.

2. KapESt wurde zutreffend nicht einbehalten, § 43 (1) Nr. 7 EStG UKS.

3. Die Einnahmen unterliegen dem gesonderten Steuertarif gem. § 32d (1) EStG.

4. Durch den fehlenden Steuerabzug tritt keine Abgeltungswirkung gem. § 43 (5) S. 1 EStG ein. Für diese Kapitalerträge erhöht sich die tarifliche Einkommensteuer um 25%, § 32d (3) EStG.

5. Allerdings ist der Sparerpauschbetrag gem. § 20 (9) i.H.v. 801€ bislang noch nicht berücksichtigt worden, sodass er von den Einnahmen abzuziehen ist.

6. Einkünfte gem. § 20 EStG, die dem gesonderten Steuertarif unterliegen und in der Steuererklärung anzugeben sind.

7. Diese Einkünfte sind in die Ermittlung der Summe der Einkünfte nicht einzubeziehen, § 2 (5b) EStG.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.