Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 5 243 (Lektion)

Vorderseite Ausschüttung einer GmbH Steuerliche Beurteilung?
Rückseite

1. Die ausgeschüttete Dividende gehört zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 (1) Nr. 1 EStG.

2. Das gilt jedoch nicht, soweit es sich um Ausschüttungen handelt, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG als verwendet gelten, § 20 (1) Nr. 1 S. 3 EStG.

3. KapEst wurde nach § 43 (1) S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 43a (1) S. 1 Nr. 1 EStG einbehalten. Die Dividende unterliegt gem. § 32d (1) EStG dem gesonderten Steuertarif i.H.v. 25%.

4. Der Steuerabzug entfaltet Abgeltungswirkung gem. § 43 (5) S. 1 EStG, sodass die Dividende nicht mit in die Ermittlung der Summe der Einkünfte einzubeziehen ist, § 2 (5b) EStG.

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