Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 5 243 (Lektion)
Vorderseite
Gewinnfeststellung Mituntenehmerschaft
Rückseite
Für die KG sind die Besteuerungsgrundlagen gem. § 179 (2) S. 2 i.V.m. § 180 (1) Nr. 2 Bst. a) AO gesondert und einheitlich festzustellen.
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