Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 5 243 (Lektion)

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Vorderseite Doppelte Haushaltsführung Miete
Rückseite

Die Miete für die Zweitwohnung ist abziehbar. Hinsichtlich der Höhe der Abziehbarkeit ist jedoch zu beachten, dass nur der angemessene Teil der Wohnung als WK abziehbar ist. Als abziehbar gilt eine Wohnung von 60qm zum ortsüblichen Mietzins.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.