Einkommensteuer (Fach) / Intern. StR Steuerinländer (Lektion)

Vorderseite Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA 2 Methoden:
Rückseite

1. Freistellungsmethode Art. 23A

Keine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat und keine Anrechnung der ausländischen Steuer

aber

Progressionsvorbehalt

2. Anrechnungsmethode Art. 23B

Besteuerung im Ansässigkeitsstaat

Anrechnung der ausländischen Steuer

aber dann

kein Progressionsvorbehalt

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