Einkommensteuer (Fach) / Intern. StR Steuerinländer (Lektion)

Vorderseite Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkünften in Nicht-DBA-Staaten Voraussetzungen des § 34c (1) S. 1 EStG
Rückseite

1. unbeschränkte Steuerpflicht

2. Einkünfte gem. § 34d

3. die ausländische Steuer muss der Deutschen entsprechen (Anlage 6 EStR)

4. die Steuer muss in dem Staat erhoben werden, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen

5. die ausländische Steuer muss festgesetzt und gezahlt worden sein

6. keine privaten Kapitaleinkünfte, auf die § 32d (1) und (3)-(6) anzuwenden sind

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