Einkommensteuer (Fach) / Intern. StR Steuerinländer (Lektion)
Vorderseite
Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkünften in Nicht-DBA-Staaten
Voraussetzungen des § 34c (1) S. 1 EStG
Rückseite
1. unbeschränkte Steuerpflicht
2. Einkünfte gem. § 34d
3. die ausländische Steuer muss der Deutschen entsprechen (Anlage 6 EStR)
4. die Steuer muss in dem Staat erhoben werden, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen
5. die ausländische Steuer muss festgesetzt und gezahlt worden sein
6. keine privaten Kapitaleinkünfte, auf die § 32d (1) und (3)-(6) anzuwenden sind
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.