gesellschaftsrecht (Fach) / Geseschaftsrecht (Lektion)

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Vorderseite GbR Definition iSd § 705 BGB
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􀂾 auf Gesellschaftsvertrag beruhenderZusammenschluss mehrerer Personen􀂾 zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes- erwerbswirtschaftl. - ideellerArt(freie Berufe, Konsortium, (kulturelle,ARGE, Kartelle, gesellschaftlicheInteressengemeinschaften) Zwecke)

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