Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)
Vorderseite
Veräußerung eines privaten Wirtschaftsgutes des PV gegen Kaufpreisraten (vollentgeltlich)
Rückseite
Veräußerungspreis
= Summe der Raten, wenn angemessen verzinst
= Gegenwartswert, wenn unverzinslich
Behandlung beim Veräußerer:
Nur steuerbar, wenn Voraussetzungen gem. §§ 17, 20 (2), 23 oder § 22 UmwStG erfüllt.
Zinsanteil Einkünfte gem. § 20 (1) Nr. 7
Behandlung beim Erwerber:
Gegenwartswert = Anschaffungskosten
AK ggf. AfA-BMG
Zinsanteil = WK, wenn zur Einkunftserzielung
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.