Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)

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Vorderseite Veräußerung eines privaten Wirtschaftsgutes des PV gegen Kaufpreisraten (vollentgeltlich)
Rückseite

Veräußerungspreis

= Summe der Raten, wenn angemessen verzinst

= Gegenwartswert, wenn unverzinslich

Behandlung beim Veräußerer:

Nur steuerbar, wenn Voraussetzungen gem. §§ 17, 20 (2), 23 oder § 22 UmwStG erfüllt.

Zinsanteil Einkünfte gem. § 20 (1) Nr. 7

Behandlung beim Erwerber:

Gegenwartswert = Anschaffungskosten

AK ggf. AfA-BMG

Zinsanteil = WK, wenn zur Einkunftserzielung

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.