Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)
Vorderseite
Veräußerung eines Betriebes gegen Kaufpreisraten
Kaufpreisstundung H 16.11 (Kaufpreisstundung)
Rückseite
Kaufpreisraten:
- erfolgt die Stundung verzinslich, stellt die Summe der Raten den Veräußerungspreis dar,
- erfolgt die Stundung unverzinslich ist der nach § 12 BewG zu ermittelnde Gegenwartswert anzusetzen. (Erlasse 200 § 12/1)
Jahresbetrag der Rate x Verfielfältiger = Gegenwartswert
In der Regel gehört die Kaufpreisforderung zum PV. Die in den Raten enthaltenen Zinsen stellen Einnahmen gem. § 20 (1) Nr. 7 dar.
Gegenwartswert Beginn-Ende = Tilgungsanteil
Ratenzahlung - Tilgungsanteil = Zinsanteil
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.