Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)

Vorderseite Veräußerung eines Betriebes gegen Kaufpreisraten Kaufpreisstundung H 16.11 (Kaufpreisstundung)
Rückseite

Kaufpreisraten:

- erfolgt die Stundung verzinslich, stellt die Summe der Raten den Veräußerungspreis dar,

- erfolgt die Stundung unverzinslich ist der nach § 12 BewG zu ermittelnde Gegenwartswert anzusetzen. (Erlasse 200 § 12/1)

Jahresbetrag der Rate x Verfielfältiger = Gegenwartswert

In der Regel gehört die Kaufpreisforderung zum PV. Die in den Raten enthaltenen Zinsen stellen Einnahmen gem. § 20 (1) Nr. 7 dar.

Gegenwartswert Beginn-Ende = Tilgungsanteil

Ratenzahlung - Tilgungsanteil = Zinsanteil

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.