Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)
Vorderseite
Veräußerung gegen Leibrente und festes Entgelt
Rückseite
Festes Entgelt: Sofortbesteuerung gem. § 16
Für Leibrente besteht gem. R 16 (11)
Wahlrecht zwischen Sofortbesteuerung und Zuflussbesteuerung
Zuflussbesteuerung:
a) Ergibt sich durch das feste Entgelt bereits ein Gewinn, so sind die laufenden Rentenzahlungen als nachträgliche BE gem. § 24 Nr. 2 S. 1 i.V.m. § 15 zu erfassen.
b) Ergibt sich durch das feste Entgelt noch kein Gewinn, so sind die Rentenzahlungen (Kapitalwert) zunächst mit dem Restwert des BV zu verrechnen.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.