Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)
Vorderseite
Abgekürzte Leibrente
Rückseite
§ 13 (1) BewG
Vervielfältiger aus Anlage 9a zum BewG
Jahreswert x Vervielfältiger = Rentenbarwert
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.