Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)

Vorderseite Sofortbesteuerung Das Rentenstammrecht wird zum Privatvermögen!
Rückseite

1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 16 (2) ausgehend vom Barwert der Rente (§§ 16 (4), 34 (1), 34 (3) finden Anwendung)

2. Besteuerung des Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Bst. a) Doppelbst. bb

Prozentsatz lt. Tabelle x jährliche Rentenzahlungen

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.