Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)

Vorderseite Renten Leibrente: Abhängigkeit von der Lebenszeit einer/mehrerer Personen Zeitrente: ohne Rücksicht auf Lebensdauer
Rückseite

Leibrenten: Renten, die an das Leben einer Person geknüpft sind (H 22.3) "Begriff der Leibrente"

abgekürzte Leibrenten: Leibrenten, bei denen eine Höchstlaufzeit festgesetzt ist (H 22.4 Leibrente)

verlängerte Leibrenten: Leibrenten, die für eine Mindestvertragslaufzeit zu erbringen sind.

Zeitrenten: Renten auf bestimmte Zeit

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