Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)
Vorderseite
Renten
Leibrente: Abhängigkeit von der Lebenszeit einer/mehrerer Personen
Zeitrente: ohne Rücksicht auf Lebensdauer
Rückseite
Leibrenten: Renten, die an das Leben einer Person geknüpft sind (H 22.3) "Begriff der Leibrente"
abgekürzte Leibrenten: Leibrenten, bei denen eine Höchstlaufzeit festgesetzt ist (H 22.4 Leibrente)
verlängerte Leibrenten: Leibrenten, die für eine Mindestvertragslaufzeit zu erbringen sind.
Zeitrenten: Renten auf bestimmte Zeit
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.