Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)

Vorderseite Rente
Rückseite

1. Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen

2. aufgrund eines besonderen Verpflichtungsgrunds (Vertrag, Gesetz),

3. die regelmäßig wiederkehren

4. in gleichmäßiger Höhe

5. a) auf Lebenszeit einer Person oder

b) zeitlich befristet (abgekürzte Leibrente/verlängerte Leibrente)

6. mit einem Wagnis verbunden sind

7. der Versorgung dienen.

Kein Verstoß gegen das Gleichmäßigkeitsverbot:

a) Wertsicherungs- oder Währungsklauseln

b) Erbringung in vertretbaren Sachen

c) Vereinbarung einer auflösenden Bedingung

Verstoß dagegen:

a) Schwankende Bemessungsgrundlage, z.B. Gewinnabhängig

b) Abänderbarkeit gem. § 323 ZPO (Änderung aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse jederzeit möglich)

c) unklare Vereinbarungen, wie angemessen oder standesgemäß

Folge des Verstoßes: keine Rente, sondern dauernde Last

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.