Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)

Vorderseite Wiederkehrende Bezüge
Rückseite

1. Geld- und/oder Sachleistungen,

2. in gewissen Zeitabständen wiederkehren

3. aufgrund: einen einheitlichen Entschlusses oder einheitlicher Rechtsgrund

4. mehrmals hintereinander gewährt werden,

5. ohne Kaufpreisraten zu sein

Nicht erforderlich für wiederkehrende Bezüge:

1. gleichmäßige Höhe der Bezüge

2. bestimmte Mindestdauer

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.