Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)
Vorderseite
Wiederkehrende Bezüge
Rückseite
1. Geld- und/oder Sachleistungen,
2. in gewissen Zeitabständen wiederkehren
3. aufgrund: einen einheitlichen Entschlusses oder einheitlicher Rechtsgrund
4. mehrmals hintereinander gewährt werden,
5. ohne Kaufpreisraten zu sein
Nicht erforderlich für wiederkehrende Bezüge:
1. gleichmäßige Höhe der Bezüge
2. bestimmte Mindestdauer
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.