Einkommensteuer (Fach) / EST 01 Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Gemischte Tätigkeit - Personengesellschaften
Rückseite
Regelfall: Trennbar -> Tätigkeit gilt insgesamt gewerblich §15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Abfärbetheorie)
Bagatellgrenze: 1,25% gewerblicher Anteil am Gesamtumsatz
Ausnahme: Untrennbar
-> Einheitliche Gesamtbetätigung, kein § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
-> Tätigkeit danach zu qualifizieren, welche der Tätigk. das Gepräge gibt
Diese Karteikarte wurde von Haas_2014 erstellt.
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