Einkommensteuer (Fach) / EST 01 Grundlagen (Lektion)

Vorderseite § 15a EStG
Rückseite

Verluste bei beschränkter Haftung (Kommanditisten, stiller Geselschafter ...vgl. Absatz 1 und 5)

-> gilt folglich nicht für Komplementäre

Der zuzurechnende Verlust darf

1. weder mit Einkünften nach §15 noch anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht (Einzelheiten vgl. Absatz 1)

2. nicht nach § 10d EStG abgezogen werden

Diese Karteikarte wurde von Haas_2014 erstellt.

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