Einkommensteuer (Fach) / EST 01 Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Teileinkünfteverfahren im Rahmen gewerblicher Einkünfte
Rückseite
§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a und d i.V.m. Satz 2 EStG
§ 3c Abs. 2 EStG
Anteile an KapG werden im Betriebsvermögen gehalten
Einkünfte nach § 15 EStG, z.B. Dividende, Gewinnausschüttung (Bst, d) oder Verkauf der Anteile (Bst. a)
TEV gilt grundsätzlich für alle Gewinneinkunftsarten.
Diese Karteikarte wurde von Haas_2014 erstellt.
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