Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Darlehenszinsen § 9 (1) S. 3 Nr. 1 (Drittaufwand) eigene Schuld oder Gesamtschuldnerisch: voll abzugsfähig
Rückseite

Dritter ist Darlehensnehmer:

Steuerpflichtiger trägt Aufwendungen nicht selbst: nicht abzugsfähig

Steuepflichtiger trägt Aufwendungen teilweise: teilweise abzugsfähig

Steuerpflichtiger trägt Aufwendungen voll: voll abzugsfähig

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.