Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Darlehenszinsen § 9 (1) S. 3 Nr. 1 (Drittaufwand)
eigene Schuld oder Gesamtschuldnerisch: voll abzugsfähig
Rückseite
Dritter ist Darlehensnehmer:
Steuerpflichtiger trägt Aufwendungen nicht selbst: nicht abzugsfähig
Steuepflichtiger trägt Aufwendungen teilweise: teilweise abzugsfähig
Steuerpflichtiger trägt Aufwendungen voll: voll abzugsfähig
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.