Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Schuldzinsen § 9 (1) S. 1 Nr. 1 bei Vermietung und Verpachtung § 21 Bis Wegfall der Einkunftsquellen: unabhängig vom Zahlungszeitpunkt als nachträgliche Werbungskosten abziehbar
Rückseite

Nach Wegfall der Einkunftsquellen

Darlehen zur Finanzierung sofort abziehbarer Werbungskosten bleibt als nachträgliche Werbungskosten abziehbar

Darlehen zur Finanzierung von AK/HK: Kein Abzug als Werbungskosten;

Ausnahme:

bisher vermietete Immobilie,

steuerbar nach § 23 (1) S. 1 veräußert,

Veräußerungserlös nicht ausreichend für Tilgung und

weitere Vermietungsansicht nicht bereits vor Veräußerung weggefallen

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.