Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Schuldzinsen § 9 (1) S. 1 Nr. 1 bei Vermietung und Verpachtung § 21
Bis Wegfall der Einkunftsquellen: unabhängig vom Zahlungszeitpunkt als nachträgliche Werbungskosten abziehbar
Rückseite
Nach Wegfall der Einkunftsquellen
Darlehen zur Finanzierung sofort abziehbarer Werbungskosten bleibt als nachträgliche Werbungskosten abziehbar
Darlehen zur Finanzierung von AK/HK: Kein Abzug als Werbungskosten;
Ausnahme:
bisher vermietete Immobilie,
steuerbar nach § 23 (1) S. 1 veräußert,
Veräußerungserlös nicht ausreichend für Tilgung und
weitere Vermietungsansicht nicht bereits vor Veräußerung weggefallen
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.