Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Besonderheiten Miete
Rückseite
Weniger als 66%: § 21 (2) S. 1: Aufteilung in eine voll entgeltlichen und volluntentgeltliche Nutzungsüberlassung
=Ansatz der Einnahmen zu 100%; Werbungskosten in Höhe der Quote
Mindestens 66%: § 21 (2) S. 2: Ansatz der Einnahmen zu 100%, voller Werbungskostenabzug
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.