Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Besonderheiten Miete
Rückseite

Weniger als 66%: § 21 (2) S. 1: Aufteilung in eine voll entgeltlichen und volluntentgeltliche Nutzungsüberlassung

=Ansatz der Einnahmen zu 100%; Werbungskosten in Höhe der Quote

Mindestens 66%: § 21 (2) S. 2: Ansatz der Einnahmen zu 100%, voller Werbungskostenabzug

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.