Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Einkünfte aus V+V § 21 (1) S. 1 Nr. 1 Vermietung von Grundstücken, Gebäuden Nr. 2 Vermietung von beweglichem BV (nach Betriebsaufgabe) Nr. 3 Überlassung von Rechten Nr. 4 Veräußerung von Mietforderungen
Rückseite

Besonderheiten:

Teilentgeltliche Überlassung einer Wohnung § 21 (2) S. 1

(Voll)entgeltlich § 21 (2) S. 2

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