Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Einkünfte aus V+V § 21 (1) S. 1
Nr. 1 Vermietung von Grundstücken, Gebäuden
Nr. 2 Vermietung von beweglichem BV (nach Betriebsaufgabe)
Nr. 3 Überlassung von Rechten
Nr. 4 Veräußerung von Mietforderungen
Rückseite
Besonderheiten:
Teilentgeltliche Überlassung einer Wohnung § 21 (2) S. 1
(Voll)entgeltlich § 21 (2) S. 2
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.