Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Veranlagungsoption=Veranlagung auf Antrag § 32d (4) 1. Erträge haben dem KapSt-Abzug unterlegen 2. Antrag 3. Steuermindernde Tatsachen wurden nicht berücksichtigt: z.B. Abzug eines nicht voll ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag (§ 20 (9)), A
Rückseite

Rechtsfolgen

1. Veranlagung gesonderter Steuertarif 25%, § 32d (1) S. 1

2. Verlustabzugsbeschränkung gem. § 20 (6)

3. Sparer-Pauschbetrag § 20 (9) S. 1

4. Kein Ansatz der den Pauschbetrag übersteigenden tatsächlichen Werbungskosten, § 20 (9) S. 1 HS 2

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.