Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Zufluss-Abluss-Prinzip § 11
Grundsatz:
Rückseite
1. Erfassung im KJ. der Vereinnahmung (Zufluss)
Im KJ. der Verausgabung (Abfluss)
2. Unabhängig von der wirtschaftlichen Zugehörigkeit
3. Gilt insbesondere für
§ 4 (3) Gewinnermittlung
Einnahmen § 8
Webungskosten § 9
Sonderausgaben § 10
Außergewöhnliche Belastungen § 33
Ausnahme: Arbeitslohn §§ 38a u. 40 (3), § 4 (1)
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.