Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Zufluss-Abluss-Prinzip § 11 Grundsatz:
Rückseite

1. Erfassung im KJ. der Vereinnahmung (Zufluss)

Im KJ. der Verausgabung (Abfluss)

2. Unabhängig von der wirtschaftlichen Zugehörigkeit

3. Gilt insbesondere für

§ 4 (3) Gewinnermittlung

Einnahmen § 8

Webungskosten § 9

Sonderausgaben § 10

Außergewöhnliche Belastungen § 33

Ausnahme: Arbeitslohn §§ 38a u. 40 (3), § 4 (1)

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