Einkommensteuer (Fach) / EST 01 Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Mitunternehmerschaft
Rückseite

1. zivilrechtlicher Gesellschafter einer Personengesellschaft

2. Mitunternehmerinitiative (Ausübung von Gesellschaftsrechten in Anlehnung an §§ 164ff HGB(Kommanditist) oder §716 BGB(BGB-Gesellschafter)) kann entfaltet werden

3. Mitunternehmer Risiko wird getragen (Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie an stillen Reserven einschl. eines etwaigen Geschäftswertes)

Anwendungsbereich:

§ 15 Abs.1 Satz 1 Nr. 2: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

§ 13 Abs. 7: Einkünfte LuF

§ 18 Abs. 4 Satz 2: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Verfahrensrecht:

Gesonderte Feststellung § 179 Abs.1,§ 180 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a AO. Einheitliche Feststellung § 179 Abs. 2 Satz 2 AO.

Diese Karteikarte wurde von Haas_2014 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: