Einkommensteuer (Fach) / EST 01 Grundlagen (Lektion)
1. zivilrechtlicher Gesellschafter einer Personengesellschaft
2. Mitunternehmerinitiative (Ausübung von Gesellschaftsrechten in Anlehnung an §§ 164ff HGB(Kommanditist) oder §716 BGB(BGB-Gesellschafter)) kann entfaltet werden
3. Mitunternehmer Risiko wird getragen (Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie an stillen Reserven einschl. eines etwaigen Geschäftswertes)
Anwendungsbereich:
§ 15 Abs.1 Satz 1 Nr. 2: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
§ 13 Abs. 7: Einkünfte LuF
§ 18 Abs. 4 Satz 2: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Verfahrensrecht:
Gesonderte Feststellung § 179 Abs.1,§ 180 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a AO. Einheitliche Feststellung § 179 Abs. 2 Satz 2 AO.
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