Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG
Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 2 S. 1 Nr. 4 EStG) ergeben sich aus folgender Betrachtungsweise:
Rückseite
Einnahmen § 19 (1)
-Versorgungsfreibetrag und Zuschlag § 19 (2)
-Werbungskosten
mindestens AN-Pauschbetrag § 9a S. 1 Nr. 1a (1.000,00)
bei Versorgungsbezügen WK-Pauschbetrag (102,00)
=Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.