Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 2 S. 1 Nr. 4 EStG) ergeben sich aus folgender Betrachtungsweise:
Rückseite

Einnahmen § 19 (1)

-Versorgungsfreibetrag und Zuschlag § 19 (2)

-Werbungskosten

mindestens AN-Pauschbetrag § 9a S. 1 Nr. 1a (1.000,00)

bei Versorgungsbezügen WK-Pauschbetrag (102,00)

=Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

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