Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Sonderregelungen § 11 (1) S. 2, (2) S. 2 EStG
Ausnahmeregel:
Rückseite
1. Regelmäßig wiederkehrend
2. Wirtschaftliche Zugehörigkeit zum abgelaufenen/folgenden KJ.
3. Zufluss/Abfluss kurzer Zeitraum (22.12., 10.01.)
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.