Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Sonderregelungen § 11 (1) S. 2, (2) S. 2 EStG Ausnahmeregel:
Rückseite

1. Regelmäßig wiederkehrend

2. Wirtschaftliche Zugehörigkeit zum abgelaufenen/folgenden KJ.

3. Zufluss/Abfluss kurzer Zeitraum (22.12., 10.01.)

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