Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Veräußerungsgewinn § 16 (2)
Rückseite

Veräußerungspreis

+Gemeiner Wert des ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter, § 16 (3) S. 7 EStG

-Veräußerungskosten

-Wert des BV

=Veräußerungsgewinn

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