Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Veräußerungsgewinn § 16 (2)
Rückseite
Veräußerungspreis
+Gemeiner Wert des ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter, § 16 (3) S. 7 EStG
-Veräußerungskosten
-Wert des BV
=Veräußerungsgewinn
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.