Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Betriebsveräußerung § 16 (1) S. 1 Nr. 1 EStG
Rückseite

1. Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen

2. Müssen in einem einheitlichen Vorgang

3. Gegen Entgelt

4. Auf einen Erwerber

5. sodass der Erwerber den Betrieb fortführen kann

6. Die Tätigkeit des Veräußerers endet

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