Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Gemischte Tätigkeit bei Personengesellschaft
Rückseite

Abfärbetheorie § 15 (3) Nr. 1 EStG

Bagatellgrenze: bis 1,25% des Umsatzes keine Abfärbung

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