Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Mitunternehmerschaft (Musterformulierung)
Rückseite
Die zivilrechtlichen Gesellschafter der ABC OHG sind Mitunternehmer, da sie Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative entfalten können.
Die Gewinnanteile und Sondervergütungen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 (1) Nr. 2 EStG.
Die Einkünfte sind gesondert und einheitlich festzustellen, §§ 179, 180 AO.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.