Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Mitunternehmerschaft (Musterformulierung)
Rückseite

Die zivilrechtlichen Gesellschafter der ABC OHG sind Mitunternehmer, da sie Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative entfalten können.

Die Gewinnanteile und Sondervergütungen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 (1) Nr. 2 EStG.

Die Einkünfte sind gesondert und einheitlich festzustellen, §§ 179, 180 AO.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.