Einkommensteuer (Fach) / EST 01 Grundlagen (Lektion)

Vorderseite § 32a Abs. 6 Satz1 Nr. 2 EStG
Rückseite

"Gnaden-Splitting" bei § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

Ehe (§26 Abs. 1 S. 1 der Ex-Partner im VAZ erfüllt) im VAZ geschieden, ein Partner heiratet im gleichen VAZ, vorherige Ehe bleibt nach Satz 1 unberücksichtigt, für alleinigen Ex-Partner Gnaden-Splitting möglich

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