Einkommensteuer (Fach) / EST 01 Grundlagen (Lektion)

Vorderseite § 26 b EStG
Rückseite

Zusammenveranlagung

immer Splitting-Verfahren § 32a Abs. 5 EStG

1 Steuererklärung

Einkünfte für jeden Ehegatten gesondert zu ermitteln

1 GdE

(auf Antrag § 26 Abs.2 S. 2 oder Nichtausübung Wahlrecht § 26 Abs. 3)

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