Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Teileinkünfteverfahren § 3 Nr. 40 S. 1
40% sind steuerfrei
Rückseite
a) Veräußerung von Anteilen an KapGes, die nicht das gesamte Nennkapital umfassen
b) Veräußerung von Anteilen an KapGes. § 16 (1) S. 1 Nr. 1 S. 2
c) Veräußerung von Anteilen an KapGes. § 17 (1) S. 1
d) Dividenden
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