Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Subsidiaritätsprinzip
Rückseite
Gewinneinkunftsarten haben Vorrang vor Überschusseinkunftsarten
- § 20 (8)
- § 21 (3)
- § 22 Nr. 1, Nr. 3
- § 23 (2)
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