Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

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Vorderseite Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht § 1 (1)
Rückseite

einen Wohnsitz (8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (9 AO)

im Inland

X ist eine natürliche Person und hat einen Wohnsitz im Inland. X ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 (1) EstG.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.