Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht § 1 (1)
Rückseite
einen Wohnsitz (8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (9 AO)
im Inland
X ist eine natürliche Person und hat einen Wohnsitz im Inland. X ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 (1) EstG.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.